Smartphone-Regeln
Smartphone-Regeln, Foto: pixabay

In Schleswig-Holstein sollen noch vor Beginn des neuen Schuljahres verbindliche Regelungen zur Nutzung privater Mobilgeräte an weiterführenden Schulen eingeführt werden. Ein neuer Erlass des Kieler Landtags soll die Schulen dazu verpflichten, gemeinsam mit Lehrkräften, Eltern und Lernenden klare Vereinbarungen zu treffen. Der Fokus liegt auf Klassenstufe 5 bis 9. Ziel ist es, die Bildschirmzeit junger Menschen zu reduzieren und gleichzeitig Medienkompetenz zu fördern.

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Erlass der Landesregierung Schleswig-Holstein

Der geplante Erlass wird keine generellen Verbote enthalten, sondern einen rechtlichen Rahmen schaffen. Bildungsministerin Dorit Stenke (CDU) kündigte an, dass das Land auf klare, aber verhältnismäßige Maßnahmen setze. Der Erlass soll insbesondere auf jene Schulen abzielen, die bisher keine verbindlichen Regelungen zur Nutzung von Smartphones und Tablets getroffen haben. Diese sollen nun unter Druck gesetzt werden, solche Absprachen innerhalb der Schulgemeinschaft zu entwickeln.

Privatgeräte dürfen weiterhin für den Unterricht verwendet werden. Der Erlass richtet sich ausschließlich gegen die private Nutzung während der Schulzeit. Schulen erhalten somit weiterhin die Möglichkeit, digitale Geräte pädagogisch einzusetzen. Die neue Regelung orientiert sich an bestehenden Vorgaben für Grundschulen, die bereits seit 2023 in Kraft sind.

OECD-Studie als Handlungsgrundlage

Die jüngste OECD-Studie diente als entscheidender Impuls für die neuen Maßnahmen. Laut Studie verbringen 15-jährige Schülerinnen und Schüler in Deutschland durchschnittlich sieben Stunden täglich vor Bildschirmen. Ministerin Stenke warnte in ihrer Rede im Landtag vor den Folgen: Konzentrationsprobleme, mangelnde Aufmerksamkeit und der Verlust sozialer Fähigkeiten seien mögliche Konsequenzen.

Die Schulen sollen daher digitale Freiräume schaffen, die sowohl den bewussten Umgang mit Technik als auch Medienbildung fördern. Es gehe um eine Balance zwischen Digitalisierung und sozialen Kompetenzen. Die Landesregierung will damit eine klare Richtung vorgeben, ohne jedoch die pädagogische Freiheit einzuschränken.

Beteiligung durch den „Kieler Dialog“

Dem neuen Erlass ging der sogenannte „Kieler Dialog“ voraus. In einem sechsmonatigen Prozess wurden Perspektiven von Eltern, Kindern, Lehrkräften und Expertinnen gesammelt, um ein umfassendes Bild der aktuellen Nutzung privater Mobilgeräte zu erhalten. Die Ergebnisse wurden im Landtag vorgestellt und flossen in die geplanten Regelungen ein.

Die Regierungsfraktionen CDU und Grüne fordern zudem eine gesetzliche Verankerung. Neben dem Erlass solle langfristig auch das Schulgesetz angepasst werden, um dauerhafte Klarheit zu schaffen.

Diskussion auch auf Bundesebene

Nicht nur Schleswig-Holstein sucht nach Lösungen. Auch andere Bundesländer beschäftigen sich mit dem Thema. Die Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) setzt sich für einheitliche Altersgrenzen bei Social Media und strengere Regeln an Schulen ein. Die Diskussion über den Umgang mit digitalen Medien bei Jugendlichen gewinnt bundesweit an Bedeutung.

Der Erlass in Schleswig-Holstein soll noch im Sommer 2025 verabschiedet werden und zum neuen Schuljahr in Kraft treten. Schulen haben dann die Aufgabe, gemeinsam verbindliche Richtlinien zur Handynutzung auszuarbeiten.

 Quelle: Heise Online