Die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Schleswig-Holstein verläuft langsamer als geplant. Ursprünglich sollte sie bereits flächendeckend verfügbar sein. Tatsächlich ist sie bislang nur in einem Teil der Kommunen aktiv. Neue Termine wurden gesetzt. Kritik kommt von mehreren Seiten.
Inhaltsverzeichnis
- Zeitplan der Landesregierung Schleswig-Holstein
- Einführung in Kommunen wie Amt Trittau und Stadt Ahrensburg
- Tauschaktionen in Meldorf und Kritik der FDP
- Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein zur Bargeldbegrenzung
Zeitplan der Landesregierung Schleswig-Holstein
Bis zum 31. Dezember 2025 sollte die Bezahlkarte in allen Kommunen Schleswig-Holsteins eingeführt sein. Der aktuelle Stand zeigt jedoch deutliche Verzögerungen. Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP funktioniert das System nur in:
- 7 von 83 Ämtern
- 5 Städten
- 5 Gemeinden
Aktuell sind rund 3.500 aktive Karten im Umlauf, vorgesehen sind etwa 10.000 nach vollständiger Einführung. Parallelen zu anderen Verwaltungsprojekten im Land zeigen sich etwa bei der Software-Umstellung in Schleswig-Holstein, bei der ebenfalls technische Schnittstellen Probleme bereiteten.
Ursprünglich war vorgesehen, die Bezahlkarte bis Ende des 1. Quartals 2025 einzuführen. Dieser Termin wurde nicht erreicht. Das Integrationsministerium verwies im Frühjahr auf technische Probleme. Besonders betroffen waren die Softwareschnittstellen zwischen Karte und zuständigen Behörden.
Als neues Ziel nannte die Landesregierung den 31. Dezember 2025. Auch dieser Termin wurde verfehlt. Erneut wurden Schnittstellenprobleme als Grund genannt. Nun gilt der 30. April 2026 als aktuelles Zieldatum.
Die FDP-Fraktion kritisierte die Verzögerung deutlich. Sie erklärte, die „seit einem Jahr bekannten Schnittstellenprobleme sollten mittlerweile behoben sein“. Zudem heißt es von der Partei, das grün geführte Sozialministerium habe „offenkundig überhaupt kein Interesse daran, dass die Bezahlkarte erfolgreich umgesetzt wird. Das spricht Bände über die Migrationspolitik von Schwarz-Grün“.
Das Integrationsministerium betonte hingegen, dass vergleichbare technische Schwierigkeiten auch in anderen Bundesländern auftreten. Weitere landespolitische Entwicklungen finden sich hier.
Einführung in Kommunen wie Amt Trittau und Stadt Ahrensburg
Bis zum 31. Dezember wurde die Bezahlkarte in folgenden Kommunen eingeführt:
Ämter
- Amt Trittau – April 2025
- Amt Itzstedt – Juli 2025
- Amt Mitteldithmarschen – September 2025
- Amt Bargteheide-Land – November 2025
- Amt Nordstormarn – November 2025
- Amt Siek – November 2025
- Amt Bad Oldesloe-Land – 4. Quartal 2025
Städte
- Stadt Bargteheide – 2. Halbjahr 2025
- Stadt Ahrensburg – 2. Halbjahr 2025
- Stadt Reinbek – 4. Quartal 2025
- Stadt Reinfeld – 2. Halbjahr 2025
- Stadt Bad Oldesloe – 2. Halbjahr 2025
Gemeinden
- Gemeinde Altenholz – Juni 2025
- Gemeinde Ammersbek – November 2025
- Gemeinde Barsbüttel – November 2025
- Gemeinde Großhansdorf – November 2025
- Gemeinde Oststeinbek – November 2025
Andere Kommunen arbeiten weiterhin an der technischen Umsetzung.
Tauschaktionen in Meldorf und Kritik der FDP
Die FDP thematisierte zudem sogenannte Tauschaktionen. Dabei kaufen Flüchtlinge mit der Bezahlkarte Gutscheine in Supermärkten und tauschen diese anschließend gegen Bargeld. Eine solche Aktion organisiert unter anderem der Meldorfer Ortsverband der Linken.
Die Landesregierung erklärte dazu schriftlich, durch solche Aktionen „werden Sinn und Zweck der Bezahlkarte ausgehebelt. Dieses entspricht nicht der Intention, die mit der Einführung der Bezahlkarte verbunden wurde“.
Rechtliche Schritte plant die Regierung jedoch nicht. Sie begründet dies damit, dass „nicht gegen rechtliche Vorschriften verstoßen wurde“. Die FDP regte an, eine entsprechende Regelung auf Bundesebene zu schaffen, und kritisierte, dass sich die Landesregierung dafür nicht einsetze. Debatten über Sozialleistungen im Land werden auch beim Thema Bürgergeld geführt.
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein zur Bargeldbegrenzung
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein äußerte wiederholt Kritik. Er verweist auf Einschränkungen beim Zugang zu Bargeld und Überweisungen. Laut einer Stellungnahme aus dem Jahr 2025 bedeutet das System, dass „Alltägliche Dinge wie der Kauf günstiger Second-Hand-Waren auf Flohmärkten, Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder Schulkosten für Kinder sind kaum mehr möglich“.
Die Bezahlkarte basiert auf einer Vereinbarung von Bund und Ländern aus November 2023. Ziel ist eine transparentere Gestaltung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Karte funktioniert wie eine Prepaid-Debit-Karte. Monatlich erfolgt eine Aufladung. Bar dürfen lediglich 50 Euro pro Monat abgehoben werden.
- Vereinfachung von Auszahlungen für Kommunen
- Reduzierung bürokratischer Abläufe
- Verhinderung von Geldtransfers ins Ausland oder an Schleuser
In Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern und Bayern ist das System bereits weitgehend umgesetzt. In anderen Ländern bestehen weiterhin technische Schwierigkeiten. Weitere Informationen zum bundesweiten Stand stellt das Bundesministerium des Innern und für Heimat bereit.
FAQ
Was ist die Bezahlkarte für Asylbewerber?
Die Bezahlkarte ist eine Prepaid-Debit-Karte, die monatlich mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aufgeladen wird und für Einkäufe wie Lebensmittel genutzt werden kann.
Wie viele Kommunen in Schleswig-Holstein nutzen die Bezahlkarte aktuell?
Derzeit wird die Bezahlkarte in 7 von 83 Ämtern sowie in 5 Städten und 5 Gemeinden eingesetzt.
Wie hoch ist die erlaubte Bargeldabhebung pro Monat?
Mit der Bezahlkarte dürfen maximal 50 Euro pro Monat in bar abgehoben werden.
Warum wurde der ursprüngliche Einführungstermin nicht eingehalten?
Das Integrationsministerium nennt technische Probleme, insbesondere bei der Software-Verknüpfung mit den zuständigen Behörden und bei Softwareschnittstellen.
Plant die Landesregierung Maßnahmen gegen Tauschaktionen?
Nein, die Landesregierung plant derzeit keine rechtlichen Schritte, da nach eigenen Angaben nicht gegen rechtliche Vorschriften verstoßen wurde.
Quelle: NDR, PATIZONET