Polizei sichert Halloween-Nacht in Schleswig-Holstein ab
Polizei sichert Halloween-Nacht in Schleswig-Holstein ab, Foto: Pixabay/Pixabay-Lizenz

Die Polizei in Schleswig-Holstein bereitet sich auf den 31. Oktober vor. In der Nacht voller Kostüme und Laternen erwartet sie tausende Kinder, Jugendliche und Familien. Damit das Gruselfest friedlich bleibt, veröffentlicht die Polizei wichtige Sicherheitshinweise. Unüberlegte Aktionen können an Halloween hohe Geldstrafen oder sogar Ermittlungen nach sich ziehen.

Inhaltsverzeichnis:

Sicherheit in Kiel und Umgebung

In Kiel und anderen Städten rät die Polizei, Kinder mit hellen oder reflektierenden Kostümen auszustatten. Das verbessert die Sichtbarkeit im Straßenverkehr. Laut Polizeisprecherin hilft auch das Mitführen von Taschenlampen oder Leuchtstäben, damit Autofahrer Gruppen rechtzeitig erkennen. Eltern sollten ihre Kinder begleiten oder ältere Geschwister mitnehmen lassen. Für den Notfall empfiehlt die Polizei, feste Wege und Treffpunkte abzusprechen. Wichtig ist außerdem, dass Kinder nur an beleuchteten Häusern klingeln. Dunkle oder unbewohnte Gebäude sollten sie meiden. Wenn etwas unheimlich wirkt, gilt die Regel: lieber weitergehen.

Ein Blick auf die zunehmenden Verkehrskontrollen in Schleswig-Holstein zeigt, wie ernst die Behörden die Sicherheit im Straßenraum nehmen. Mehr dazu finden Sie hier.

Klare Grenzen bei Streichen

Vandalismus bleibt auch an Halloween eine Straftat. Die Polizei betont, dass „Süßes oder Saures“ kein Freibrief für Sachbeschädigung ist. Eierwürfe, Schmierereien oder zerstörte Dekorationen können Anzeigen nach sich ziehen. Wird Eigentum beschädigt, liegt oft der Tatbestand der Sachbeschädigung vor. Die Beamten erinnern daran, dass Anzeigen nur verfolgt werden, wenn der Geschädigte Strafantrag stellt. Trotzdem warnt die Polizei vor unüberlegten Handlungen, die nicht nur materielle, sondern auch rechtliche Folgen haben können.

Auch in anderen Bereichen wird auf Ordnung geachtet. So setzt das Land vermehrt auf digitale Umstellungen in der Verwaltung, um Prozesse zu vereinfachen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Waffenattrappen und Bußgelder

Ein zentrales Thema ist das Mitführen von Waffenattrappen und Spielzeugpistolen.

Waffenattrappen sind verboten, nur Spielzeug ist erlaubt
Waffenattrappen sind verboten, nur Spielzeug ist erlaubt, Foto: Pixabay/Pixabay-Lizenz

Laut Polizei Kiel verbietet das Waffengesetz das Tragen sogenannter Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Nur deutlich als Spielzeug erkennbare Modelle sind erlaubt. Damit sollen Missverständnisse und gefährliche Situationen vermieden werden. Diese Regelung gilt landesweit und betrifft insbesondere Jugendliche, die sich realistisch verkleiden wollen.

Die Behörden in Schleswig-Holstein zeigen damit erneut Entschlossenheit, wie auch beim Ausbau von Sicherheitsmaßnahmen im Straßenverkehr – mehr dazu erfahren Sie hier.

Rücksicht auf Menschen und Tiere

Rücksicht ist die wichtigste Regel in der Halloweennacht. Laute Schreckaktionen, bedrohliche Masken oder Blitzlichter können Panik bei Menschen und Tieren auslösen. Auch Autofahrer müssen beachten, dass Masken die Sicht beeinträchtigen können. Wer maskiert fährt, muss freie Sicht garantieren – sonst droht eine Ordnungswidrigkeit. Eltern sollten außerdem einen kurzen Blick auf die gesammelten Süßigkeiten werfen, um sicherzugehen, dass diese unversehrt sind. So kann die Nacht des Grusels zu einem sicheren Erlebnis für alle werden – für Kinder, Nachbarn und Tiere gleichermaßen.

Schleswig-Holstein zeigt sich damit nicht nur verantwortungsbewusst, sondern auch organisiert – ähnlich wie beim Beginn der Heizsaison, wo Vorsorge und Sicherheit ebenfalls im Vordergrund stehen.

Die Polizei in Schleswig-Holstein ruft alle Bürger dazu auf, mit Umsicht zu feiern. Mit einfachen Vorsichtsmaßnahmen, klaren Regeln und gegenseitigem Respekt lässt sich Halloween genießen – ohne Blaulicht und ohne Folgen.

Quelle: shz