Knapp 12 Monate nach dem einstimmigen Beschluss im Landtag steht die Katzenschutzverordnung kurz vor ihrem Inkrafttreten. Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen zu begrenzen und Tierheime in Schleswig-Holstein zu entlasten. Der Handlungsdruck ist hoch. Viele Einrichtungen arbeiten bereits über ihrer Kapazitätsgrenze. Im Land werden parallel auch neue Regeln ab 2026 vorbereitet, die verschiedene Lebensbereiche betreffen.
Inhaltsverzeichnis
- Landtag Schleswig-Holstein
- Tierheim Henstedt-Ulzburg
- Deutscher Tierschutzbund Schleswig-Holstein
- Kommunen und Gemeindetag
- Kleintierklinik Wasbek
Landtag Schleswig-Holstein
Der Landtag hat die Katzenschutzverordnung im Februar 2025 einstimmig verabschiedet. Vorgesehen ist eine Kastrations- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums läuft aktuell das Anhörungsverfahren mit Verbänden. Dieses Verfahren dauert 4 Wochen. Danach kann die Verordnung in Kraft treten, möglicherweise schon innerhalb eines Monats.
Tierheim Henstedt-Ulzburg
Im Tierheim Henstedt-Ulzburg im Kreis Segeberg zeigt sich die angespannte Lage deutlich. Die Katzenstation ist für 40 Tiere ausgelegt, derzeit leben dort 43 Katzen. „Manchmal hat man irgendwie noch die Möglichkeit, in einem Raum kurzfristig eine Katze mehr unterzubringen. Aber manchmal muss man schlicht und ergreifend auch absagen, wenn wirklich der allerletzte Platz belegt ist“, sagt Philine Bestehorn, die stellvertretende Tierheimleiterin. Neue Fund- oder Sicherstellungstiere können dann nicht aufgenommen werden. Bestehorn rechnet langfristig mit einer Entlastung durch die Verordnung. Vergleichbare Herausforderungen gibt es auch im Naturschutz, mehr hier.
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Deutscher Tierschutzbund Schleswig-Holstein
Der Deutsche Tierschutzbund hatte die Regelung über Jahre gefordert. Die Landesvorsitzende Ellen Kloth erwartet durch die Pflicht zur Kastration und Registrierung einen sinkenden Katzenbestand. Weniger Fundkatzen würden die Tierheime entlasten. Sichtbare Effekte erwartet sie jedoch erst nach 1 bis 2 Jahren. Nach Schätzungen des Landwirtschaftsministeriums leben in Schleswig-Holstein rund 75.000 verwilderte Katzen. Bei durchschnittlich 200 getöteten Kleinsäugern, Vögeln und Reptilien pro Katze und Jahr ergibt das etwa 15 Millionen getötete Tiere. Weitere Entwicklungen im Land finden sich hier.
Kommunen und Gemeindetag
Die Kontrolle der Verordnung soll bei den Kommunen liegen. Jörg Bülow vom schleswig-holsteinischen Gemeindetag hält flächendeckende Kontrollen für nicht umsetzbar. Grund ist fehlendes Personal. Er setzt stattdessen auf die Eigenverantwortung der Katzenhalterinnen und Katzenhalter. Der genaue Wortlaut der Verordnung liegt dem Gemeindetag und dem Deutschen Tierschutzverein noch nicht vor. Beide erhalten 4 Wochen Zeit zur Prüfung, bevor sie wirksam wird.
Kleintierklinik Wasbek
Die Kastration gilt als Routineeingriff. Tierarzt Dr. Dominik Wilke von der Kleintierklinik Wasbek erklärt den Ablauf. Katzen werden die Eierstöcke entfernt, Katern die Hoden. Der Eingriff dauert bei weiblichen Katzen inklusive Narkose rund 30 Minuten, bei Katern meist kürzer. Weitere Nebenwirkungen seien laut Wilke nicht zu erwarten, abgesehen vom Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit. Die Maßnahme gehört zu den häufigsten und unkompliziertesten Eingriffen in der Tiermedizin.
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung sollen Tierzahlen langfristig sinken. Die Entlastung der Tierheime wird erwartet, jedoch nicht sofort. Die kommenden Monate sind entscheidend für die Umsetzung.
FAQ
Was ist die Katzenschutzverordnung in Schleswig-Holstein?
Die Katzenschutzverordnung ist eine landesweite Regelung, die die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen eindämmen soll und eine Kastrations- sowie Registrierungspflicht für Freigängerkatzen vorsieht.
Wann wurde die Katzenschutzverordnung beschlossen?
Die Katzenschutzverordnung wurde im Februar 2025 einstimmig vom Landtag Schleswig-Holstein verabschiedet.
Wann tritt die Katzenschutzverordnung in Kraft?
Nach dem aktuellen Stand kann die Verordnung nach Abschluss des vierwöchigen Anhörungsverfahrens mit Verbänden in Kraft treten, möglicherweise bereits innerhalb eines Monats.
Warum sind Tierheime von der Verordnung besonders betroffen?
Tierheime sind häufig überlastet, da sie mehr Tiere aufnehmen müssen als ihre Kapazitäten erlauben. Die Katzenschutzverordnung soll langfristig die Zahl der Fundkatzen reduzieren und so die Einrichtungen entlasten.
Wie viele wild lebende Katzen gibt es in Schleswig-Holstein?
Nach Schätzungen des Landwirtschaftsministeriums leben in Schleswig-Holstein rund 75.000 wild lebende Katzen.
Wie läuft eine Kastration bei Katzen ab?
Bei weiblichen Katzen werden die Eierstöcke entfernt, bei Katern die Hoden. Der Eingriff dauert inklusive Narkose etwa 30 Minuten bei Katzen und ist bei Katern in der Regel kürzer.
Quelle: NDR, EXTRATIMEOUT