Zwei Kinder im Freien als Symbol für Kindergeld in Deutschland
Kindergeld entlastet Familien vom ersten Lebensmonat eines Kindes an. Foto: Pexels–Pixabay / Licenz: Pexels–Pixabay

Kindergeld beträgt in Deutschland seit Januar 2026 einheitlich 259 Euro pro Kind und Monat. Der Antrag läuft in der Regel über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und nicht über Bürgeramt, Rathaus oder Krankenkasse. Anspruch haben vor allem Eltern mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Eltern aus dem Ausland sowie Stiefeltern, Pflegeeltern, Geschwister oder Großeltern Kindergeld erhalten. Wichtig ist der Zeitpunkt des Antrags. Rückwirkend wird Kindergeld grundsätzlich nur für die letzten sechs Monate vor dem Monat der Antragstellung gezahlt. Für Familien in Kiel und Schleswig-Holstein wird das Thema oft direkt nach der Geburt oder nach einem Umzug relevant. Wer parallel noch die Anmeldung in Schleswig-Holstein erledigt, sollte den Kindergeldantrag nicht aufschieben.

Inhaltsverzeichnis

Wer Kindergeld bekommt und welche Voraussetzungen zählen

Auch ein früher Blick auf wichtige Behördengänge in Schleswig-Holstein spart Zeit. Die Familienkasse fragt regelmäßig Steuer-Identifikationsnummern, Kontodaten und je nach Fall weitere Nachweise ab.

Wer frisch umgezogen ist, sollte außerdem die Adressänderung in Schleswig-Holstein korrekt melden. Gegenüber der Familienkasse reicht es nämlich nicht aus, nur das Einwohnermeldeamt zu informieren.

Kindergeld sichert die grundlegende Versorgung von Kindern ab der Geburt und mindestens bis zum 18. Geburtstag. Die Leistung wird nicht nach der Reihenfolge der Kinder gestaffelt. Für jedes Kind gilt 2026 derselbe Monatsbetrag.

Die Grundregel ist einfach. Kindergeld erhalten in erster Linie Eltern, die mit ihrem Kind in Deutschland leben oder hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Darüber hinaus gibt es grenzüberschreitende Fälle. Deutsche Eltern im Ausland können Anspruch haben, wenn sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Für Staatsangehörige aus der EU, dem EWR und der Schweiz kommt es häufig darauf an, ob sie in Deutschland leben oder arbeiten.

Auch für ausländische Staatsangehörige außerhalb dieser Länder ist ein Anspruch möglich, wenn ein passender Aufenthaltstitel vorliegt. Kein Regelfall ist der Bezug dagegen bei einem Aufenthalt nur zum Zweck der Aus- oder Weiterbildung. Ebenfalls ausgeschlossen ist Kindergeld grundsätzlich bei bloßer Aufenthaltsgestattung oder Duldung, außer in gesetzlich geregelten Sonderfällen wie der Beschäftigungsduldung.

  • Eltern und Adoptiveltern sind die häufigsten Antragsteller.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Stiefeltern, Pflegeeltern, Geschwister oder Großeltern berechtigt sein.
  • Eigene Einkünfte des Kindes sind für das Kindergeld grundsätzlich nicht entscheidend.
  • Bei Auslandsbezug prüft die Familienkasse besonders genau, welches Land vorrangig zuständig ist.
Fallgruppe Grundregel Antragsteller Worauf die Familienkasse achtet
Eltern mit Kind in Deutschland Regelfall mit Anspruch ab Geburt Meist Mutter oder Vater Wohnsitz, Steuer-ID, Kinderdaten, Konto
EU, EWR oder Schweiz Anspruch oft bei Leben oder Arbeit in Deutschland Elternteil mit Bezug zu Deutschland Beschäftigung, Wohnort des Kindes, mögliche Auslandsleistung
Deutsche im Ausland Möglich bei unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland Elternteil mit Steuerbezug Steuerstatus und Familienkonstellation
Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern Nur unter zusätzlichen Voraussetzungen Person, die das Kind tatsächlich versorgt Haushaltsaufnahme und Zuständigkeit im Einzelfall

Wo der Antrag hingehört und welche Unterlagen üblich sind

Der Antrag wird in der Regel bei der Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit gestellt. Das geht online, auf dem Postweg und in vielen Fällen nach digitaler Identifizierung besonders schnell. Wer eine BundID nutzt, kann den Online-Antrag direkt elektronisch übermitteln und muss ihn nicht mehr ausdrucken.

Für Eltern in Kiel ist wichtig, dass die Suche nicht beim Rathaus beginnt, sondern bei der zuständigen Familienkasse. Die passende Dienststelle lässt sich über die Dienststellensuche der Bundesagentur für Arbeit finden. Wer nach der Geburt mehrere Fristen gleichzeitig im Blick behalten muss, organisiert oft parallel auch die Kita-Anmeldung in Schleswig-Holstein ohne Chaos. Der Kindergeldantrag bleibt davon aber ein eigener Vorgang.

Diese Unterlagen werden häufig gebraucht

  • Steuer-Identifikationsnummer der antragstellenden Person
  • Steuer-Identifikationsnummer des Kindes
  • Kontoverbindung für die Auszahlung
  • Hauptantrag auf Kindergeld
  • Für jedes Kind eine eigene Anlage Kind
  • Bei volljährigen Kindern zusätzliche Nachweise etwa zur Ausbildung oder Jobsuche

So läuft der Antrag meist ab

  1. Hauptantrag ausfüllen und persönliche Daten eintragen.
  2. Für jedes Kind eine eigene Anlage Kind beifügen.
  3. Steuer-Identifikationsnummern und Bankverbindung prüfen.
  4. Antrag online oder per Post an die zuständige Familienkasse senden.

Wer Fragen hat, erreicht die Familienkasse über die bundesweite Auskunftsnummer. Für allgemeine Fragen zur Antragstellung nennt die Bundesagentur für Arbeit die kostenfreie Rufnummer 0800 4 555530. Bei Fragen zu Auszahlungsterminen gibt es eine eigene Servicenummer.

Schritt für Schritt zum Kindergeldantrag

Diese kurze Anleitung bündelt die im Artikel genannten Schritte in einer klaren Reihenfolge.

  1. Steuer-Identifikationsnummer der antragstellenden Person bereitlegen.
  2. Steuer-Identifikationsnummer des Kindes bereitlegen.
  3. Hauptantrag auf Kindergeld ausfüllen.
  4. Für jedes Kind eine eigene Anlage Kind ergänzen.
  5. Kontoverbindung sorgfältig prüfen.
  6. Bei volljährigen Kindern Nachweise zu Ausbildung, Studium oder Arbeitssuche bereithalten.
  7. Antrag online oder per Post an die zuständige Familienkasse senden.
  8. Spätere Änderungen bei Adresse, Bankverbindung oder Ausbildung direkt melden.

Wichtig Ein verspäteter Antrag kann Geld kosten, weil Kindergeld grundsätzlich nur für die letzten sechs Monate rückwirkend gezahlt wird.

Kindergeld ab 18 Jahren bei Ausbildung, Jobsuche und Behinderung

Mit dem 18. Geburtstag endet der Anspruch nicht automatisch in jedem Fall. Entscheidend ist, was das Kind macht. Die Familienkasse unterscheidet sehr klar zwischen Schule, Ausbildung, Studium, Arbeitslosigkeit, Übergangszeiten und besonderen Lebenslagen.

Junge Erwachsene bei der Planung als Symbol für einen Bildungszuschuss
Ein Bildungszuschuss kann Ausbildung und Weiterbildung finanziell entlasten. Foto: Pixabay / Lizenz: Pixabay

Bis 21 Jahre

Kindergeld kann bis zum 21. Geburtstag weitergezahlt werden, wenn das Kind arbeitslos ist und bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet wurde.

Bis 25 Jahre

Bis zum 25. Geburtstag ist Kindergeld möglich, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befindet. Das gilt auch bei anerkannten Freiwilligendiensten. Ebenfalls erfasst sind Übergangszeiten von bis zu vier Kalendermonaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen Ausbildung und Freiwilligendienst.

Kann das Kind den nächsten Ausbildungsabschnitt nicht beginnen, weil kein Ausbildungsplatz gefunden wurde, kann der Anspruch ebenfalls weiter bestehen. Wer sich zum ersten Mal fragt, wann Kinder in Deutschland in die Grundschule kommen, merkt oft erst später, wie früh Familienleistungen und Bildungswege miteinander verknüpft sind.

Bei Behinderung

Für erwachsene Kinder mit Behinderung kann der Anspruch auch über das 25. Lebensjahr hinaus bestehen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind wegen der Behinderung nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann.

Alter oder Lage Kindergeld möglich Wichtige Bedingung Typischer Nachweis
Bis 18 Jahre Ja Kind lebt im anspruchsrelevanten Rahmen Grunddaten und Antrag
Bis 21 Jahre Ja Arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet Meldung bei der Agentur für Arbeit
Bis 25 Jahre Ja Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder fehlender Ausbildungsplatz Schul-, Studien- oder Ausbildungsnachweis
Über 25 Jahre Nur im Sonderfall Behinderung vor dem 25. Geburtstag und fehlende Selbstunterhaltssicherung Medizinische und wirtschaftliche Nachweise

Auszahlung, Monatsprinzip und Fristen bei der Familienkasse

Seit Januar 2026 zahlt die Familienkasse 259 Euro pro Kind und Monat. Wer bereits Kindergeld erhielt, musste für die Erhöhung keinen neuen Antrag stellen.

Die Auszahlung erfolgt monatlich per Überweisung. Der genaue Tag richtet sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Endziffer 0 wird am Monatsanfang bedient, Endziffer 9 am Monatsende. Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, kann sich der Geldeingang verschieben. Einen Rechtsanspruch auf einen ganz bestimmten Kalendertag gibt es nicht.

Wichtig ist auch das Monatsprinzip. Sind die Voraussetzungen in einem Monat an mindestens einem Tag erfüllt, wird der volle Monatsbetrag gezahlt. Das ist nach einer Geburt besonders relevant. Auch wenn ein Kind erst gegen Monatsende geboren wird, kann für diesen Monat bereits der volle Betrag zustehen.

Besonders teuer wird ein verspäteter Antrag. Nach dem Einkommensteuergesetz wird festgesetztes Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag eingegangen ist.

Mini-Kindergeld-Rechner 2026

Mit diesem Rechner lässt sich auf Basis des im Artikel genannten Satzes schnell überschlagen, wie hoch das Kindergeld pro Monat und pro Jahr ausfällt.

Monatlich 259 Euro

Für den gewählten Zeitraum 3108 Euro

Welche Änderungen Eltern nach Umzug, Trennung oder Ausbildungswechsel melden müssen

Die Familienkasse verlangt nicht nur einen korrekten Antrag. Sie erwartet auch, dass spätere Änderungen direkt gemeldet werden. Das gilt für Anschrift, Bankverbindung und Haushaltsverhältnisse ebenso wie für Veränderungen beim Kind.

Relevant sind zum Beispiel eine dauerhafte Trennung der Eltern, ein Auszug des Kindes, ein Ausbildungsabbruch, ein Studienwechsel oder der Beginn einer Erwerbstätigkeit nach Ende der Ausbildung. Bei volljährigen Kindern prüft die Familienkasse besonders genau, ob die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Eine Meldung an das Einwohnermeldeamt, das Jobcenter oder eine andere Behörde ersetzt die Mitteilung an die Familienkasse nicht.

Gerade nach einem Umzug in Schleswig-Holstein helfen saubere Unterlagen. Wer für Schule, Vermieter oder Arbeitgeber ohnehin eine Meldebescheinigung in Schleswig-Holstein beantragen muss, sollte auch die Kindergeldakte gleich auf den aktuellen Stand bringen.

Kindergeld und Kinderfreibetrag im Steuerbescheid

Viele Familien glauben, sie müssten sich zwischen monatlichem Kindergeld und steuerlicher Entlastung selbst entscheiden. So läuft es nicht. Das Kindergeld wird ausgezahlt. Im Rahmen der Einkommensteuer prüft das Finanzamt später automatisch, ob der Kinderfreibetrag für die Familie günstiger wäre. Diese Prüfung heißt Günstigerprüfung.

Der Kinderfreibetrag wird nicht überwiesen, sondern bei der Steuer berücksichtigt. Für viele Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen bleibt das ausgezahlte Kindergeld der wichtigere laufende Baustein. Wer seine Unterlagen sortiert, findet ergänzende Hinweise oft auch bei Themen wie der Steuererklärung in Deutschland für Arbeitnehmer und Familien.

Unterm Strich ist Kindergeld kein kompliziertes Geheimverfahren. Entscheidend sind ein früher Antrag, vollständige Daten und saubere Mitteilungen an die Familienkasse, sobald sich im Familienalltag etwas ändert.

Wenn A, dann B beim Kindergeld

Situation Dann ist wichtig Was vorbereitet werden sollte
Das Kind ist unter 18 Jahre alt Der Anspruch besteht grundsätzlich ab Geburt. Antrag, Steuer-IDs und Kontodaten
Das Kind ist 18 bis 21 und arbeitslos Eine Meldung als arbeitssuchend ist entscheidend. Nachweis über die Meldung bei der Agentur für Arbeit
Das Kind ist 18 bis 25 und in Ausbildung oder im Studium Kindergeld kann weitergezahlt werden. Ausbildungs- oder Studiennachweis
Es gibt einen Umzug, eine Trennung oder neue Bankdaten Die Familienkasse muss direkt informiert werden. Aktuelle Adresse, neue Kontodaten oder geänderte Familiensituation
Der Antrag wird spät gestellt Rückwirkend wird grundsätzlich nur für sechs Monate gezahlt. Unterlagen sofort vollständig einreichen

Wichtigste Punkte zum Merken

  • Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro je Kind und Monat.
  • Zuständig ist in der Regel die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
  • Der Antrag gehört nicht zum Bürgeramt und nicht zur Krankenkasse.
  • Für jedes Kind ist eine eigene Anlage Kind nötig.
  • Bis 18 Jahre besteht der Anspruch grundsätzlich ab Geburt.
  • Bis 21 Jahre ist Kindergeld bei Arbeitslosigkeit und Arbeitssuchendmeldung möglich.
  • Bis 25 Jahre sind Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst und fehlender Ausbildungsplatz wichtig.
  • Rückwirkend wird Kindergeld grundsätzlich nur für sechs Monate gezahlt.
  • Änderungen müssen direkt der Familienkasse gemeldet werden.
  • Das Finanzamt prüft später automatisch, ob der Kinderfreibetrag günstiger ist.

FAQ

Wo beantrage ich Kindergeld in Kiel?

Nicht bei der Stadtverwaltung, sondern in der Regel bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Die passende Dienststelle finden Eltern über die Dienststellensuche der Bundesagentur für Arbeit.

Wie viel Kindergeld gibt es 2026?

Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat. Der Betrag ist für alle Kinder gleich hoch.

Kann ich Kindergeld noch nach dem 18. Geburtstag meines Kindes bekommen?

Ja. Das ist unter anderem bei Schule, Ausbildung, Studium, anerkanntem Freiwilligendienst oder bei gemeldeter Arbeitslosigkeit möglich. Je nach Fall gelten die Altersgrenzen 21 oder 25 Jahre.

Wie weit kann Kindergeld rückwirkend gezahlt werden?

Grundsätzlich nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag bei der Familienkasse eingegangen ist.

Muss ich Änderungen nach einem Umzug extra melden?

Ja. Eine neue Adresse oder Bankverbindung muss der Familienkasse direkt mitgeteilt werden. Es genügt nicht, nur das Einwohnermeldeamt oder eine andere Behörde zu informieren.

Spielt das Einkommen meines Kindes eine Rolle?

Grundsätzlich nein. Eigene Einkünfte des Kindes schließen den Anspruch auf Kindergeld normalerweise nicht aus. Sonderregeln gelten nur in bestimmten Ausnahmefällen, etwa bei erwachsenen Kindern mit Behinderung.

Kindergeld wird in Deutschland 2026 in Höhe von 259 Euro je Kind und Monat gezahlt. Zuständig ist meist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Anspruch besteht vor allem für Eltern mit Bezug zu Deutschland und unter zusätzlichen Voraussetzungen auch für volljährige Kinder in Ausbildung, Studium oder Jobsuche. Wer den Antrag zu spät stellt oder Änderungen nicht meldet, riskiert finanzielle Nachteile.

Quelle

  • Bundesagentur für Arbeit
  • Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
  • Familienportal des Bundes
  • Gesetze im Internet mit Einkommensteuergesetz und Bundeskindergeldgesetz