Steuersenkung soll Gastronomie und Pendler entlasten
Steuersenkung soll Gastronomie und Pendler entlasten, Foto: Pexels-Pixabay

Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, zentrale steuerliche Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD ab dem 1. Januar 2026 umzusetzen. Geplant ist eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent sowie eine Ausweitung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer. Beide Schritte sollen laut Ministerium nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat in Kraft treten.

Inhaltsverzeichnis:

Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Die Gastronomiebranche fordert seit Jahren eine Steuerentlastung. Nun soll die Mehrwertsteuer auf Speisen dauerhaft bei 7 Prozent liegen. Hintergrund sind sinkende Umsätze im Gastgewerbe. Seit mehreren Jahren verzeichnet die Branche Rückgänge, zuletzt bereits im sechsten Jahr in Folge.

  • Der Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde.
  • Für Gastronomen bedeutet dies höhere Personalkosten.
  • Die Umsatzlage bleibt trotz einzelner Erholungsphasen angespannt.

Lars Schwarz, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Mecklenburg-Vorpommern, spricht von einem „überlebenswichtigen Signal“. Nach seinen Angaben haben steigende Kosten und sinkende Umsätze die Lage massiv verschärft.

Stimmen aus Mecklenburg-Vorpommern

Auch Gastronomen vor Ort bestätigen die schwierige Lage. Thomas Hildebrandt, Geschäftsführer eines Traditionsbetriebs in Schwerin, erhofft sich von der geplanten Senkung „ein bisschen Luft“ für die Branche. Er verweist darauf, dass viele Betriebe ihre Preise kaum noch erhöhen können, da Gäste seltener kommen und weniger bestellen.

Seine Einschätzung:

  1. Steuersenkung könnte den Erhalt von Betrieben sichern.
  2. Ein positiver Effekt auf Innenstädte ist möglich.
  3. Höhere Löhne lassen sich so zumindest teilweise ausgleichen.

Er betont, dass die Branche weiterhin wirtschaftlich arbeiten müsse und der Spielraum bei den Preisen erschöpft sei.

Auswirkungen auf Berufspendler

Neben der Gastronomie betrifft die Entlastung auch Millionen von Berufspendlern. Die Pendlerpauschale soll künftig ab dem ersten Kilometer 38 Cent betragen. Bislang wurden 30 Cent für die ersten 20 Kilometer gewährt. Damit sollen steigende Fahrtkosten stärker abgefedert werden.

Diese Maßnahme gilt als direkte steuerliche Verbesserung. Besonders Beschäftigte im ländlichen Raum sollen profitieren, da sie häufig weite Strecken zur Arbeit zurücklegen.

Kritik vom Kiel Institut für Weltwirtschaft

Der Ökonom Jens Boysen-Hogrefe vom Kiel Institut für Weltwirtschaft äußert Bedenken. Er sieht es kritisch, nur die Gastronomie zu entlasten. Auch andere Branchen wie das Verarbeitende Gewerbe leiden unter sinkenden Umsätzen.

Seine Einschätzung:

  • Nur etwa 50 Prozent der Entlastung könnten beim Gast ankommen.
  • Ein Restaurantbesuch werde nicht automatisch günstiger.
  • Eine Senkung der Einkommensteuer würde breitere Wirkung entfalten.

Im Gegensatz dazu warnt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Schleswig-Holstein vor dramatischen Folgen. Hauptgeschäftsführer Andreas Tedsen geht davon aus, dass ohne die Steuersenkung 10 bis 15 Prozent der Betriebe schließen müssten. In Schleswig-Holstein gilt zudem bereits ein Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde, eingeführt durch einen Tarifvertrag am 1. Mai.

Mit den geplanten steuerlichen Änderungen sollen sowohl Gastronomie als auch Pendler entlastet werden. Zugleich zeigen die Reaktionen, dass über die Wirksamkeit der Maßnahmen unterschiedliche Einschätzungen bestehen.

Quelle: NDR