Die Landesregierung Schleswig-Holsteins hat konkrete Pläne für den weiteren Ausbau der Windenergie veröffentlicht. Ziel ist es, bis 2040 das erste klimaneutrale Industrieland zu werden. Rund 410 Vorranggebiete für Windenergieanlagen sind im neuen Entwurf der Regionalpläne ausgewiesen. Das entspricht etwa 3,4 Prozent der Landesfläche. Diese Zahl liegt über dem, was das Bundesgesetz zur Flächenbereitstellung fordert. Die Entwürfe wurden am 29. Juli von Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack und Energiewendeminister Tobias Goldschmidt in Kiel vorgestellt.
Inhaltsverzeichnis:
- Sabine Sütterlin-Waack und Tobias Goldschmidt setzen auf zentrale Steuerung
- 410 neue Vorranggebiete ersetzen bisherige 344 Flächen
- Unterschiedliche Reaktionen aus Umweltverbänden und Politik
- Kritik an Kürzung der Beteiligungsfrist und regionaler Einflussnahme
- Übersicht: Geplante Windkraftnutzung in Schleswig-Holstein
Sabine Sütterlin-Waack und Tobias Goldschmidt setzen auf zentrale Steuerung
Ministerin Sütterlin-Waack betonte, dass der Ausbau der Windenergie ein zentraler Bestandteil der Landesstrategie sei. Minister Goldschmidt ergänzte, dass Schleswig-Holstein bei der Planung zentral steuere und Schutzinteressen von Mensch und Natur berücksichtige. Dies unterscheide das Land deutlich von anderen Bundesländern.
Aktuell sind bereits 9,0 Gigawatt Windenergieleistung installiert. Weitere 2,7 Gigawatt sind genehmigt und 2,4 Gigawatt befinden sich im Verfahren. Ein Gigawatt entspricht einer Investition von rund einer Milliarde Euro. Die wirtschaftliche Bedeutung des Ausbaus für die Regionen ist damit erheblich.
410 neue Vorranggebiete ersetzen bisherige 344 Flächen
Die Zahl der Vorranggebiete steigt von 344 auf 410. Diese Ausweitung war notwendig, um den künftigen Energiebedarf zu decken. Die Auswahl der neuen Flächen erfolgte nach mehreren Kriterien:
- Mindestabstand zu Wohngebieten
- Bestehende Anlagen: oft nur 800 Meter
- Neue Vorranggebiete: durchgängig 1.000 Meter Abstand - Naturschutz und Denkmalschutz
- Schutz von Vogelzugkorridoren und Biotopen
- Berücksichtigung von Wildwechselzonen und historischen Stätten - Reduzierung von Konflikten mit Siedlungen
- Abwägung zwischen Wohnnutzung und Energiebedarf
- Auswahl möglichst konfliktarmer Flächen
Die öffentliche Beteiligung beginnt am 7. August 2025 und endet am 8. Oktober. Die Landesregierung verkürzte die Frist von drei auf zwei Monate, da zwei Drittel der Flächen bereits früher diskutiert wurden. Der endgültige Plan soll im Herbst 2026 in Kraft treten.
Unterschiedliche Reaktionen aus Umweltverbänden und Politik
Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) lobte den Schritt der Landesregierung. Marcus Hrach vom LEE bezeichnete die Pläne als wichtig für Versorgungssicherheit und Klimaschutz. Schleswig-Holstein bleibe damit Vorreiter in der Energiewende.
Kritik kam vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Sprecher Carl-Heinz Christiansen warnte vor ökologischen Folgen. Besonders kritisierte er die Ausweisung eines Gebiets in der Wiedingharde, das zwischen zwei Vogelschutzgebieten liegt. Auch Regionen wie Eiderstedt, die Eider-Treene-Sorge-Niederung und die nordfriesischen Inseln sollten laut BUND frei von Windrädern bleiben.
Kritik an Kürzung der Beteiligungsfrist und regionaler Einflussnahme
Politiker mehrerer Parteien äußerten Bedenken.
SPD-Abgeordneter Marc Timmer kritisierte die Verkürzung der Beteiligungszeit, die Bürgerbeteiligung erschwere.
Sybilla Nitsch (SSW) forderte, die Menschen vor Ort stärker einzubeziehen.
Christopher Vogt (FDP) warf der Regierung vor, die Akzeptanz der Windenergie zu gefährden, indem zu wenig Rücksicht auf Anwohner und Natur genommen werde.
Thomas Jepsen (CDU) und Ulrike Täck (Grüne) verteidigten die Pläne. Sie sehen darin einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Zukunft des Landes. Die CDU betonte die langfristige Planungssicherheit, die mit dem Entwurf erreicht werde.
Übersicht: Geplante Windkraftnutzung in Schleswig-Holstein
| Kategorie | Zahl/Information |
|---|---|
| Bestehende Vorranggebiete | 344 |
| Neue Vorranggebiete | 410 |
| Flächenanteil landesweit | 3,4 % |
| Mindestabstand zu Wohngebieten | 1.000 Meter (neu), 800 Meter (bestehend) |
| Installierte Leistung (Stand Juli 2025) | 9,0 Gigawatt |
| Genehmigt/in Planung | 2,7 + 2,4 Gigawatt |
| Investitionsvolumen pro Gigawatt | ca. 1 Mrd. Euro |
| Beteiligungszeitraum | 7. August – 8. Oktober 2025 |
| In-Kraft-Treten der Pläne | Herbst 2026 |
Die Landesregierung verfolgt einen klaren Plan für den Ausbau der Windenergie. Trotz Kritik aus Umweltverbänden und Politik zeigt sich die Regierung entschlossen, Schleswig-Holstein zum Vorreiter einer klimaneutralen Industriegesellschaft zu machen. Ob der Kompromiss zwischen Energie, Natur und Bürgerinteressen gelingt, wird sich im Beteiligungsverfahren zeigen.
Quelle: NDR