Wer in Schleswig-Holstein eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Die gesetzliche Grundlage ist das Bundesmeldegesetz. Ohne fristgerechte Anmeldung droht ein Bußgeld. In Kiel erfolgt der Vorgang über das Bürgeramt der Landeshauptstadt. Die Meldepflicht betrifft jede Person, die eine Wohnung bezieht. Das gilt bei Umzug innerhalb Kiels ebenso wie beim Zuzug aus einem anderen Bundesland. Auch wer aus dem Ausland nach Schleswig-Holstein zieht, muss sich registrieren lassen.
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Union und SPD haben sich auf eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt. Die geplanten Änderungen betreffen Millionen Immobilieneigentümer. Künftig soll die Pflicht entfallen, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit wird eine zentrale Vorgabe des bisherigen Gesetzes aufgehoben. Weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Schleswig-Holstein ordnet die Arbeit in öffentlichen Kitas neu. Das Sozialministerium hat die Bildungsleitlinien seit 2023 gemeinsam mit Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis überarbeitet. Nun liegen sie vor. Sie definieren verbindliche Orientierungen für moderne frühkindliche Bildung im Land. Ministerin Aminata Touré erklärte, sie sollen als Kompass dienen, da sich Gesellschaft und Erwartungen verändert haben. Weitere Informationen stellt das Land unter schleswig-holstein.de bereit.
Am 7. und 8. März steht Husum ganz im Zeichen von Haustieren. In der Messe Husum & Congress präsentieren mehr als 60 Aussteller ihre Produkte und Dienstleistungen. Die Haustiermesse ‚Fellnasen & Friends‘ ist in Schleswig-Holstein einzigartig und geht 2026 in ihre zweite Auflage. Das Format wächst weiter. Die Zahl der Aussteller steigt um rund 20 Prozent.
Die Kürzung von Integrations- und Deutschkursen durch das Flüchtlings-Bundesamt sorgt in Schleswig-Holstein für deutliche Reaktionen. Arbeitgeber, Arbeitsverwaltung, Gewerkschaften und Landespolitik melden sich zu Wort. Sie verweisen auf konkrete Folgen für Geflüchtete und den Arbeitsmarkt. Im Zentrum steht die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Integrationsangebote zu streichen oder einzuschränken. Weitere Informationen zu Integrationskursen stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereit.
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