Seesteg an der Ostsee in Schleswig-Holstein als Motiv zum Thema Kurabgabe in Kurorten
In vielen Kurorten in Schleswig-Holstein gehört die Kurabgabe zum Aufenthalt am Meer dazu, Foto: Pixabay - Lizenz

In vielen Kur- und Erholungsorten Schleswig-Holsteins zahlen Urlauber eine örtliche Kurabgabe. Entscheidend sind die Satzung des jeweiligen Urlaubsortes, die Aufenthaltsdauer und teilweise auch die Saison. Wer eine Unterkunft für den Urlaub auswählt, sollte die Kurabgabe deshalb zusätzlich zum Übernachtungspreis prüfen. Die Einnahmen sind zweckgebunden und finanzieren touristische Einrichtungen und Angebote.

Inhaltsverzeichnis

Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein regelt den Rahmen

Eine landesweit einheitliche Kurtaxe gibt es nicht. Büsum, Sylt, Grömitz oder Timmendorfer Strand legen ihre Regeln und Beträge selbst in kommunalen Satzungen fest. Das ist auch für Reisende wichtig, die ein ruhiges Wochenende in Schleswig-Holstein planen. Schon zwischen benachbarten Urlaubsorten können Saisonzeiten, Befreiungen und Tagespreise unterschiedlich sein.

Die Kurabgabe ist keine allgemeine Eintrittsgebühr für die Küste, sondern eine kommunale Abgabe für die Möglichkeit, touristische Einrichtungen und Angebote eines anerkannten Kur- oder Erholungsortes zu nutzen. Das betrifft unter anderem Strände, Promenaden, Sanitäranlagen, Kurparks, touristische Dienste oder Veranstaltungen. Wer verschiedene familienfreundliche Strände in Schleswig-Holstein vergleicht, sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass überall dieselben Bedingungen gelten.

Holzweg durch die Dünen an der Ostsee in Schleswig-Holstein als Motiv zur Kurabgabe in Kurorten
Zugänge zu Strand und Küste werden in vielen Kurorten über die Kurabgabe mitfinanziert, Foto: Pixabay - Lizenz

Die rechtliche Grundlage findet sich im Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein. Anerkannte Kur- und Erholungsorte können danach eine Kurabgabe für öffentliche Einrichtungen erheben, die Kur- und Erholungszwecken dienen. Dazu gehören Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung dieser Infrastruktur. Auch bestimmte Kosten eines überregionalen Verbundes mit kostenfreier Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs können berücksichtigt werden.

Für Urlauber bedeutet das vor allem, dass nicht das Land Schleswig-Holstein einen einheitlichen Betrag festsetzt, sondern die jeweilige Gemeinde ihre konkrete Kurabgabesatzung beschließt. Deshalb können Höhe, Saisonzeiten, Jahreskarten, Ermäßigungen und Befreiungen von Ort zu Ort abweichen.

Nach dem Kommunalabgabengesetz kann die Abgabe von ortsfremden Personen erhoben werden, die im Erhebungsgebiet eine Unterkunft nehmen oder dort eine Unterkunft innehaben, ohne ihren gewöhnlichen Aufenthalt dort zu haben. Die Regelung kann außerdem Tagesgäste erfassen, wenn ihnen die Nutzung der entsprechenden Einrichtungen und Veranstaltungen ermöglicht wird. Gemeinden dürfen in ihren Satzungen Befreiungen oder Ermäßigungen vorsehen.

  • Die Kurabgabe ist an einen bestimmten Ort und dessen Satzung gebunden.
  • Sie finanziert touristische Infrastruktur und damit verbundene Leistungen.
  • Auch Tagesgäste können je nach örtlicher Regelung kurabgabepflichtig sein.
  • Eine tatsächliche intensive Nutzung aller Angebote ist nicht in jedem Ort Voraussetzung für die Zahlung.
  • Alter, Behinderung oder Aufenthaltsgrund können für Befreiungen relevant sein.

Büsum, Sylt, Grömitz und Timmendorfer Strand verlangen unterschiedliche Beträge

Die Unterschiede werden beim Vergleich bekannter Ferienorte besonders deutlich. Für 2026 nennt Büsum in der Hauptsaison 4,00 Euro pro Tag und in der Nebensaison 2,80 Euro. In der Gemeinde Sylt beträgt der Satz laut der seit Januar 2026 geltenden Kurabgabesatzung 4,10 Euro je Aufenthaltstag vom 1. Mai bis 31. Oktober und 2,05 Euro während der übrigen Zeit des Jahres. Grömitz verlangt im Bereich Grömitz und Lensterstrand 4,00 Euro in der Hauptsaison und 2,50 Euro in der Nebensaison. Die aktuell veröffentlichten Informationen von Timmendorfer Strand nennen 3,50 Euro vom 1. Mai bis 30. September und 2,00 Euro vom 1. Oktober bis 30. April.

Urlaubsort Hauptsaison 2026 Betrag pro Tag Übrige oder Nebensaison Betrag pro Tag
Büsum 1. Januar bis 7. Januar, 1. April bis 31. Oktober, 25. Dezember bis 31. Dezember 4,00 Euro 8. Januar bis 31. März, 1. November bis 24. Dezember 2,80 Euro
Gemeinde Sylt 1. Mai bis 31. Oktober 4,10 Euro Übrige Zeit des Jahres 2,05 Euro
Grömitz und Lensterstrand 1. April bis 31. Oktober, 25. Dezember bis 3. Januar 4,00 Euro 4. Januar bis 31. März, 1. November bis 24. Dezember 2,50 Euro
Timmendorfer Strand 1. Mai bis 30. September 3,50 Euro 1. Oktober bis 30. April 2,00 Euro

Die Tabelle zeigt auch, warum pauschale Angaben zur Kurtaxe in Schleswig-Holstein wenig hilfreich sind. Selbst der Begriff Hauptsaison bezeichnet nicht überall denselben Zeitraum. Bei einer Reise über mehrere Orte muss deshalb jede örtliche Regelung separat betrachtet werden.

In Grömitz gibt es zusätzlich Unterschiede innerhalb des Gemeindegebietes. Für die als Erholungsorte bezeichneten übrigen Bereiche der Gemeinde gelten 2026 niedrigere Tagessätze als für Grömitz und Lensterstrand. Das zeigt, wie genau der tatsächliche Aufenthaltsort bei der Berechnung sein kann.

Kurabgabe schnell berechnen

Trage den Tagesbetrag deines Urlaubsortes ein und berechne die Gesamtkosten für den Aufenthalt.

Gesamtbetrag 56,00 Euro

Maßgeblich bleibt immer der aktuelle Tagesbetrag des jeweiligen Urlaubsortes.

Übernachtung, Camping und Tagesausflug werden unterschiedlich behandelt

Bei einer klassischen Ferienwohnung oder einem Hotel erledigt häufig der Beherbergungsbetrieb einen wesentlichen Teil der Formalitäten. Das Kommunalabgabengesetz erlaubt den Gemeinden, Gastgeber zur Meldung der beherbergten Personen sowie zum Einziehen und Abführen der Kurabgabe zu verpflichten. Entsprechende Regeln können auch für Camping- und Wohnmobilstellplätze oder Bootsliegeplätze gelten.

Dass der Übernachtungspreis bereits bezahlt wurde, bedeutet deshalb nicht automatisch, dass keine zusätzliche Kurabgabe anfällt. Ob der Betrag bereits in einer Buchung enthalten ist oder vor Ort separat erhoben wird, ergibt sich aus dem Angebot des Vermieters und der örtlichen Abwicklung.

Auf Campingplätzen sollten Reisende besonders genau auf die Preisaufstellung achten. Neben Stellplatz, Personenentgelt, Strom oder weiteren Leistungen kann eine kommunale Abgabe hinzukommen. Ein Blick auf mögliche zusätzliche Campingkosten in Schleswig-Holstein erleichtert deshalb den Vergleich verschiedener Angebote.

Tagesausflügler dürfen ebenfalls nicht automatisch von einer kostenlosen Nutzung ausgehen. Büsum verkauft Tagesgästekarten unter anderem online und vor Ort. Auf Sylt sieht die Satzung Tageskurabgaben für ortsfremde Tagesgäste vor. In Grömitz können Tagesgäste eine Tagesostseecard beispielsweise bei der Tourist-Information, bei Strandkorbvermietern oder an entsprechenden Automaten erwerben.

  1. Vor der Buchung prüfen, ob der Urlaubsort eine Kurabgabe erhebt.
  2. Den Zeitraum der Reise mit Haupt- und Nebensaison der Gemeinde vergleichen.
  3. Bei der Unterkunft kontrollieren, ob die Abgabe bereits im Gesamtpreis berücksichtigt ist.
  4. Nach Ankunft die Gästekarte oder den digitalen Nachweis entgegennehmen.
  5. Bei Tagesausflügen vor dem Strandbesuch prüfen, ob eine Tageskarte notwendig ist.
  6. Nachweise über mögliche Befreiungen oder Ermäßigungen mitführen.

Muss ich mit Kurabgabe rechnen?

1. Übernachtest du in einem Kur- oder Erholungsort?

Dann gilt in vielen Gemeinden grundsätzlich eine örtliche Kurabgabepflicht.

2. Bist du nur für einen Tagesausflug dort?

Auch Tagesgäste können eine Tagesgästekarte oder Tageskurabgabe benötigen.

3. Reist du mit Kindern oder mit Schwerbehindertenausweis?

Prüfe Befreiungen und Ermäßigungen in der Satzung des Urlaubsortes.

4. Wechselst du während der Reise den Ort?

Eine vorhandene Gästekarte gilt nicht automatisch in jeder anderen Gemeinde.

Gästekarte und ostseecard dienen als Nachweis

An der Ostseeküste begegnet Reisenden häufig die ostseecard. Sie ist eine ortsgebundene Kurkarte und wird nach Angaben des Anbieters in 23 Urlaubsorten ausgegeben. Dazu gehören unter anderem Grömitz, Fehmarn, Heiligenhafen, Scharbeutz, Timmendorfer Strand und Travemünde. Die Karte verbindet den Nachweis über die örtliche Kurabgabe mit verschiedenen lokalen oder regionalen Vergünstigungen.

Eine ostseecard bedeutet jedoch nicht, dass an allen teilnehmenden Orten dieselbe Kurabgabe gilt. Die jeweiligen Gemeinden bestimmen ihre Gebührensätze weiterhin selbst. Die Karte schafft damit ein gemeinsames System für Leistungen und Vergünstigungen, ersetzt aber nicht die örtliche Satzung.

Grömitz nennt für Inhaber der ostseecard beispielsweise die Nutzung des konzessionierten Badestrandes, bestimmte Veranstaltungen, geführte Spaziergänge, Wanderungen und Radtouren sowie Teile des Sportprogramms. Überregionale Partner gewähren weitere Vergünstigungen. Welche Angebote tatsächlich enthalten sind, kann sich ändern und sollte für den Reisezeitraum aktuell geprüft werden.

In Büsum heißt der entsprechende Nachweis Gästekarte. Tagesgäste können die Karte nach offiziellen Angaben unter anderem an Automaten, in der Tourist-Information oder beim Strandservice erhalten. Bei Übernachtungsgästen erfolgt die Abwicklung grundsätzlich über den Gastgeber.

Wer Fragen zu Ausgabe, Gültigkeit oder Vergünstigungen hat, kann vor Ort die Tourist-Information ansprechen. Gerade bei längeren Aufenthalten oder mehreren Ferienorten kann es sinnvoll sein, die Touristinformationen in Schleswig-Holstein gezielt zu nutzen.

Kurabgabe vor der Reise prüfen

Mit diesen Punkten lassen sich die wichtigsten Fragen schon vor der Anreise klären.

Merksatz Entscheidend ist immer die Regelung der Gemeinde, in der du dich tatsächlich aufhältst.

Befreiungen und Ermäßigungen richten sich nach der örtlichen Satzung

Auch bei Kindern existiert keine Regel, die ohne Prüfung auf jeden Ferienort übertragen werden sollte. Büsum befreit nach der für 2026 geltenden Satzung Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Dort bestehen außerdem besondere Befreiungen und Ermäßigungen für bestimmte schwerbehinderte Personen. Für einzelne Voraussetzungen ist ein entsprechender Nachweis erforderlich.

Das Kommunalabgabengesetz gibt den Gemeinden ausdrücklich die Möglichkeit, aus sozialen, kulturellen oder anderen wichtigen Gründen Personen oder Personengruppen teilweise oder vollständig von der Abgabe zu befreien. Daraus folgt, dass ein Anspruch auf eine konkrete Ermäßigung immer anhand der jeweiligen kommunalen Satzung geprüft werden muss. 

Situation Was Reisende prüfen sollten Typischer Nachweis
Urlaub mit Kindern Altersgrenze der konkreten Gemeinde Altersnachweis, wenn verlangt
Schwerbehinderung Grad der Behinderung und relevante Merkzeichen laut Satzung Schwerbehindertenausweis
Begleitperson Ob Befreiung oder Ermäßigung vorgesehen ist Nachweis nach örtlicher Regelung
Beruflicher Aufenthalt Ob die konkrete Satzung den Aufenthaltszweck von der Kurabgabepflicht ausnimmt Geeigneter Nachweis des Aufenthaltsgrundes
Tagesbesuch Ob Tageskurabgabe erhoben wird und wo die Karte erhältlich ist Tagesgästekarte oder digitaler Nachweis

Auch ein kurzer Aufenthalt aus beruflichen Gründen sollte nicht allein nach allgemeinen Internetangaben beurteilt werden. Entscheidend ist der Wortlaut der örtlichen Satzung. Büsum nennt beispielsweise bestimmte Personen, die sich in Ausübung von Dienst, Beruf, Gewerbe oder Ausbildung im Gebiet aufhalten und die Kureinrichtungen nicht nutzen, als nicht abgabepflichtig.

Kontrollen in Büsum und Grömitz können zusätzliche Kosten auslösen

Wer eine vorgeschriebene Gästekarte erhalten hat, sollte sie am Strand oder in kontrollierten Bereichen griffbereit haben. Büsum weist für 2026 darauf hin, dass Tagesgäste ohne gültige Gästekarte bei einer Kontrolle die Karte nachlösen müssen und zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 6 Euro anfällt. Die Tagesgästekarte ist nicht übertragbar.

Auch Grömitz regelt das Nachlösen ausdrücklich. Wer dort von Kontrolleuren ohne gültige ostseecard angetroffen wird, zahlt nach der 2026 geltenden Satzung bei der Nachlösung 8 Euro in der Hauptsaison und 5 Euro in der Nebensaison. Das liegt über dem regulären Tagesbetrag von 4 beziehungsweise 2,50 Euro für Grömitz und Lensterstrand.

Praktisch ist daher die einfachste Regel, die Gästekarte nach der Anmeldung sofort digital zu speichern oder zusammen mit den wichtigsten Reiseunterlagen mitzunehmen. Bei digitalen Systemen sollte der Nachweis auf dem Smartphone auch unterwegs problemlos aufrufbar sein.

Auf Sylt entsteht die Kurabgabe nach der seit Januar 2026 geltenden Satzung mit dem Eintreffen im Gemeindegebiet. Sie ist beim Unterkunftsgeber, dessen Beauftragtem oder bei der Gemeinde zu entrichten. Für Tagesgäste nennt die Satzung den Erwerb an Strandübergängen, online oder bei der Gemeinde. 

Wer mehrere Orte besucht, sollte außerdem zwischen Gästekarte und tatsächlicher örtlicher Abgabepflicht unterscheiden. Eine Karte aus dem ersten Urlaubsort ist nicht automatisch ein Freibrief für alle weiteren Gemeinden. Das Kommunalabgabengesetz erlaubt zwar Regelungen zur Anerkennung von Kurabgaben anderer Gemeinden, doch eine solche Anerkennung muss in den jeweiligen örtlichen Bestimmungen vorgesehen sein.

Für die Reiseplanung ist die Kurabgabe damit ein überschaubarer, aber wichtiger Kostenpunkt. Bei einer Familie und mehreren Urlaubstagen kann der Gesamtbetrag spürbar werden. Eine allgemeine Rechnung für Schleswig-Holstein wäre trotzdem irreführend, weil Alter, Aufenthaltsort, Saison und mögliche Ermäßigungen das Ergebnis verändern.

Wichtigste Punkte zum Merken

  • Schleswig-Holstein hat keinen landesweit einheitlichen Kurabgabesatz.
  • Jede kurabgabepflichtige Gemeinde regelt die Details in ihrer eigenen Satzung.
  • Haupt- und Nebensaison beginnen nicht in allen Ferienorten am selben Datum.
  • Auch Tagesgäste können zur Zahlung verpflichtet sein.
  • Gastgeber übernehmen bei Übernachtungen häufig Anmeldung und Abwicklung.
  • Kinder und bestimmte Personengruppen können örtlich befreit oder ermäßigt sein.
  • Die Gästekarte sollte während des Aufenthalts verfügbar sein.
  • Bei Kontrollen kann eine verspätete Nachlösung teurer werden als der reguläre Tagesbetrag.
  • Vor Reisebeginn sind die aktuelle Satzung und die offiziellen Informationen des Zielortes maßgeblich.

FAQ

Ist die Kurabgabe in ganz Schleswig-Holstein gleich hoch?

Nein. Die Beträge werden von den jeweiligen Gemeinden auf Grundlage ihrer Kurabgabesatzungen festgelegt. Deshalb unterscheiden sich sowohl Preise als auch Saisonzeiten.

Muss ich die Kurabgabe auch zahlen, wenn ich nicht an den Strand gehe?

Das kann der Fall sein. Die Abgabe wird nicht zwingend für die tatsächliche Nutzung einer einzelnen Einrichtung erhoben. Maßgeblich sind das Erhebungsgebiet und die Regelungen der jeweiligen Satzung.

Zahlen Tagesgäste ebenfalls Kurtaxe?

In mehreren Ferienorten ja. Büsum, Grömitz und die Gemeinde Sylt sehen beispielsweise Tageskurabgaben beziehungsweise Tagesgästekarten vor. Die Bedingungen unterscheiden sich örtlich.

Bekomme ich nach der Zahlung eine Gästekarte?

In vielen Urlaubsorten wird ein entsprechender Nachweis ausgegeben. An zahlreichen Ostseeorten ist dies die ostseecard. Andere Orte verwenden eigene Gästekarten oder digitale Lösungen.

Sind Kinder von der Kurabgabe befreit?

Das hängt von der Gemeinde ab. Büsum befreit Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Für andere Orte muss die aktuelle Satzung separat geprüft werden.

Wo finde ich den verbindlichen Betrag für meinen Urlaub?

Maßgeblich sind die aktuelle Kurabgabesatzung der Gemeinde und die offiziellen Informationen des zuständigen Tourismus- oder Gemeindebetriebs. Besonders bei Reisen über einen Jahreswechsel sollten Saisonzeiten und Satzungsänderungen geprüft werden.

Die Kurabgabe in Schleswig-Holstein wird nicht landesweit einheitlich festgelegt. Anerkannte Kur- und Erholungsorte bestimmen Beträge, Saisonzeiten sowie Befreiungen durch ihre eigenen Satzungen. Übernachtungsgäste erhalten den Nachweis häufig über ihren Gastgeber, während Tagesgäste in mehreren Küstenorten eine Tageskarte erwerben müssen. Einnahmen aus der Kurabgabe dienen der Finanzierung touristischer Einrichtungen und Angebote wie Stränden, Promenaden, Sanitäranlagen, Touristinformationen und weiteren Leistungen.

Quelle:

  • Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein
  • Tourismusverband Schleswig-Holstein
  • Tourismus Marketing Service Büsum
  • Gemeinde Sylt
  • Tourismus-Service Grömitz
  • Timmendorfer Strand Niendorf Tourismus
  • ostseecard der Ostseeküste Schleswig-Holstein

Wer vor der Reise die Satzung des konkreten Urlaubsortes prüft, kennt nicht nur den aktuellen Betrag, sondern auch Saisonzeiten, Befreiungen und die richtige Form der Gästekarte. Gerade bei mehreren Stationen an Nord- und Ostsee verhindert diese kurze Kontrolle überraschende Zusatzkosten und Probleme bei einer Kartenkontrolle.