Ob bei einer Dienstleistung in Deutschland Gewährleistung greift, hängt zuerst vom Vertrag ab. Entscheidend ist, ob nur eine Tätigkeit geschuldet wird oder ein konkreter Erfolg. Bei einem Werkvertrag gelten nach der Abnahme die Mängelrechte des BGB. Bei einem reinen Dienstvertrag gibt es diese werkvertraglichen Rechte in der Regel nicht in derselben Form. Wer einen Auftrag vergibt, sollte deshalb schon vor der Unterschrift klären, ob ein Werkvertrag oder ein Dienstvertrag vorliegt. Genaues Lesen ist so wichtig wie bei der Frage, wie man einen Arbeitsvertrag in Deutschland ohne Stress prüft. Die gesetzliche Grundlage für Mängelrechte beim Werkvertrag steht in § 634 BGB.
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