In Schleswig-Holstein gilt in Wohnungen, Mehrfamilienhäusern und Wohngebieten als klare Orientierung die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. In dieser Zeit müssen Musik, Gespräche, Feiern, Heimwerken, Fernseher und Haushaltsgeräte so leise bleiben, dass Nachbarn nicht erheblich gestört werden. Wichtig ist dabei der Unterschied zwischen gesetzlicher Ruhe, Hausordnung und Rücksichtspflicht. Wer in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster oder in kleineren Gemeinden wohnt, sollte deshalb nicht nur die allgemeinen Lärmschutzregeln kennen, sondern auch Mietvertrag, Hausordnung und örtliche Hinweise prüfen. Für praktische Alltagsfragen helfen auch offizielle Regionalinfos in Schleswig-Holstein, weil Kommunen bei Beschwerden und Sonderfällen eine wichtige Rolle spielen.
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